Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde von der Bundesregierung nun als dauerhaft möglich festgelegt. So können Sie als persönlich bekannter Patient unserer Praxis eine solche telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – nach Ermessen Ihres Arztes – erhalten. Rufen Sie uns dazu an und nennen uns telefonisch Ihr Anliegen. Sobald wie möglich, ruft Ihr behandelnder Arzt Sie zurück. Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung der Krankschreibung ist telefonisch NICHT möglich.
Außerdem bietet das Hausarztteam Ihnen jederzeit die Komfortmöglichkeit, per
einen Arzt zu konsultieren.